Grünes Klimaschutzgesetz

„Trotz der sich verschärfenden Klimakrise und wiederholter Ankündigungen hat die Landesregierung ihr Klimaschutzgesetz bis heute verschleppt […]. Daher haben wir in enger Zusammenarbeit mit Akteur_innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Sozialwesen sowie Bürger_innen aus ganz Mecklenburg-Vorpommern einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet und heute eingereicht. Er steht für sozial gerechten, wirtschaftlich erfolgreichen und effektiven Klimaschutz – so sichern wir die Zukunft unseres Landes.“

Vize-Fraktionsvorsitzender Hannes Damm

Begleitend zum sozial ausgewogenen Klimaschutzgesetz legt die Fraktion einen Entwurf zur Novellierung des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes MV vor. Damit sollen sowohl Gemeinden als auch Bürgerinnen vor Ort finanziell am Ausbau von Wind- und Solarenergie als effektive Klimaschutzmaßnahme beteiligt werden. Die Mittel sollen zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort eingesetzt werden. Hannes Damm erklärt: „Es ist höchste Zeit, dass Gemeinden und Bürgerinnen direkt und unkompliziert finanziell von der Energiewende und damit von effektivem Klimaschutz profitieren. Durch die Novellierung des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes würden jährliche Einnahmen von mehr als 150 Millionen Euro fließen, die den Kommunen und ihren Bürger*innen zugutekommen.“

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  • Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag im November 2021 unter Punkt 178 in Zeile 1082 vereinbart: „Wir werden in einem breiten Dialogprozess ein Klimaschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern erarbeiten und umsetzen,“
  • Die Regierungsfraktionen haben im Landtag im Februar 2022 einen ersten Beschluss zum Klimaschutzgesetz gefasst, dort heißt es in der Begründung dass „eine schnelle Reduzierung der anthropogenen Treibhausgasemissionen dringend erforderlich [ist], um die erheblichen globalen und regionalen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen.“.
  • Im Dezember 2022 kündigte Minister Backhaus an, dass das Klimaschutzgesetz dem Landtag im Jahr 2023 vorgelegt werde und es hohe Priorität habe.
  • Am 9. November 2023, also kurz vor Ablauf der selbst gesetzten Frist, wurde dann durch Minister Backhaus kommuniziert, dass dieser Zeitplan doch nicht gehalten wird. Lediglich die Ressortanhörung innerhalb der Regierung sollte noch in 2023 starten.
  • In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Sandy van Baal antwortete die Landesregierung am 4. April 2024 unter laufenden Nummer 42 in der Antworttabelle, dass sie die Einbringung in den Landtag für das 4. Quartal 2024 plane.
  • In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Hannes Damm antwortete die Landesregierung am 31. Mai 2024 unter Zuhilfenahme vieler ausweichender Formulierungen, dass sie den noch kurz vorher kommunizierten Zeitplan erneut nicht halten wird.
  • Wenn man den eigenen Aussagen der Landesregierung zur Dauer des Beratungsverlauf aus der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt vom 12. Januar 2022 folgt und den aktuellen Stand der Erarbeitung durch die Landesregierung betrachtet, wird deutlich, dass diese schon jetzt frühestens noch einen Beschluss des Landtags im 4. Quartal 2025 erreichen kann. Wenn, wie bereits mehrfach in den letzten zweieinhalb Jahren erfolgt, weitere Verzögerungen dazukommen, wird in dieser Legislatur kein Klimaschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern mehr beschlossen werden können.
  • Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, schnellstmöglich einen eigenen ersten Entwurf für ein Klimaschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern zu erarbeiten und zu diesem einen umfassenden öffentlichen Beteiligungsprozess durchzuführen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird den Gesetzentwurf dann am 30. Oktober zur ersten Lesung in der Sitzung am 13. November 2024 und zur zweiten Lesung am 12. März 2025 einreichen. Auf diese Weise kann schnellstmöglich ein effektives und sozial gerechtes Klimaschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet werden.