Wie können Einzelpersonen, Interessensgruppen oder Mitglieder des Landtags ihre Fragen und Anregungen an die Landesregierung heran tragen?
Was jede*r persönlich machen kann:
Starte eine Petition
Eine Petition ist eine von Bürger*innen an den Landtag gerichtete Bitte, Eingabe oder Beschwerde, wenn sie mit Entscheidungen von Behörden, staatlichen Einrichtungen oder des Gesetzgebers nicht einverstanden sind.
In Mecklenburg-Vorpommern kann jede*r eine Petition einbringen, unabhängig vom Alter und der Herkunft, ob alleine oder in einer Gemeinschaft. Die Petition muss schriftlich eingereicht werden, eine Mindestanzahl an Unterschriften braucht es nicht. Hier kann man Petitionen an die Landesregierung online einreichen.
Der Petitionsausschuss kümmert sich um jedes zulässige Anliegen.
Wende Dich an den/die Bürger*innenbeauftrage
Der Bürger*innenbeauftragte des Landtags, Christian Frenzel, betreut Bürger*innen kostenfrei bei Problemen mit Behörden in Mecklenburg-Vorpommern und ist entweder telefonisch (0385 525-2709), persönlich im Büro, per Brief oder Mail (post@buergerbeauftragter-mv.de) zu erreichen.
Nutze das Informationsfreiheitsgesetz
Durch das Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) können alle natürlichen und juristischen Personen Informationen von der Landesregierung oder anderen Behörden erhalten. Die Informationen können mit einem formlosen Antrag bei Behörden des Landes, der Landkreise, der Ämter und Gemeinden sowie sonstigen Körperschaften, rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und auch beim Landtag, soweit er Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, angefragt werden.
Die Behörden müssen dann innerhalb von einem, bei Beteiligung von Dritten nach 2 Monaten die Anfrage schriftlich oder mündlich beantworten oder die Informationsträger mit den gewünschten Informationen zugänglich machen.
Zu beachten ist aber, dass dabei Gebühren entstehen können!
Mehr Informationen zum IFG M-V findet ihr hier.
Was Hannes als Mitglied des Landtags (mit euren Fragen und Ideen) machen kann:
Kleine und Große Anfragen
Kleine und Große Anfragen werden zumeist von Oppositionsfraktionen genutzt, um die Arbeit der Regierung zu kontrollieren und diese zur Begründung von Handlungen und getroffenen Maßnahmen zu bringen oder zum Handeln zu bewegen. Diese und andere Landtagsdokumente sind öffentlich in der Datenbank des Landtages einsehbar.
Kleine, schriftlich gestellte Anfragen setzen sich aus bis zu 10 Fragen mit je maximal 3 Unterfragen zusammen. Zur Beantwortung hat die Landesregierung bis zu 20 Werktage Zeit.
Fragestunde während der Landtagssitzungen
Landtagssitzungen finden meist einmal im Monat mit „allen“ Abgeordneten statt. Sie sind öffentlich einsehbar im Livestream, vor Ort und werden seit 1990 archiviert (hier).
In der Fragestunde können die Abgeordneten mündlich Informationen von der Landesregierung erfragen.
Anträge und Gesetzesentwürfe
In den Landtagssitzungen wird über Anträge und Gesetzesentwürfe abgestimmt. Dabei entscheidet die Mehrheit. Anträge werden von Regierungsfraktionen und Opposition eingebracht, um auf das Handeln der Landesregierung einzuwirken. Sie können vom Plenum an einen Fachausschuss des Landtags überwiesen werden, wo sich Abgeordnete und Fachleute speziell mit dem Thema auseinandersetzen.
Parlamentarische Untersuchungsausschüsse
Der Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA) ist das schärfste Kontrollinstrument des Parlaments, um Missstände bei der Landesregierung oder politisches Fehlverhalten von einzelnen Personen aufzuklären. Um einen Sachverhalt zu untersuchen, können die Ausschussmitglieder z. B. Zeug*innen anhören, Mitglieder der Landesregierung und Sachverständige laden sowie Akten einsehen. Mit den Erkenntnissen wird ein schriftlicher Bericht verfasst.
Öffentlichkeit und Vernetzung
Als Mitglied des Landtags bin ich öffentlich wirksam und gut vernetzt in Mecklenburg-Vorpommern. Auch das nutze ich gern, um den Anliegen von Initiativen und Bürger*innen mehr Aufmerksamkeit und Anschluss zu Menschen mit ähnlichen Interessen zu verschaffen.
Und jetzt?
Wenn ihr Anregungen für mich hab, die ich in Fragen an die Landesregierung oder parlamentarische Initiativen verwandeln könnte, stehen mein Wahlkreisbüro und ich euch gerne zur Verfügung. Schreibt dafür einfach eine E-Mail an kontakt@hannes-damm.de.