Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Als Mitglied des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt setze ich mich leidenschaftlich für die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens und den Umweltschutz ein. Warum?


Planetare Grenzen einhalten!

Kern der politischen DNA der Grünen und der Grund für mich, Mitglied der Partei zu sein, ist das Nachhaltigkeitsprinzip. Politische Entscheidungen müssen stets darauf geprüft werden, ob sie sicherstellen, dass die natürlichen Ressourcen nur in dem Maße genutzt werden, wie sie sich auch wieder erneuern können.




Das Ganze in den Fokus nehmen.

Die Missachtung ökologischer Grundsätze führt zwangsläufig zum Verlust der natürlichen, wirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Balance, aber auch kurzsichtiges Handeln innerhalb von Wirtschaft oder Gesellschaft selbst kann dieses Gleichgewicht zerstören. Zentrale Grundsätze meiner politischen Arbeit werden daher die 17 Ziele Nachhaltiger Entwicklung der Vereinten Nationen sein.




Jedes Zehntelgrad zählt!

Das drängendste Problem unserer Generation ist der Klimawandel. Klimaschutz muss daher neben dem Nachhaltigkeitsprinzip bzw. dem Umweltschutz explizit zum Staatsziel in der Landesverfassung erklärt werden, denn ohne Klimaschutz kann Alles zu Nichts werden. Die Klima-Katastrophe ist durch Ressourcenverbrauch und Treibhausgasemissionen vom Menschen gemacht und muss von Menschen umgehend und entschlossen bekämpft werden. Diese Verantwortung tragen wir nicht nur gegenüber unseren Kindern und Enkeln, sondern gegenüber allen Lebewesen unseres Planeten.




Klimaschutz braucht eine Faktenbasis und gesetzliche Verbindlichkeit.

Jedes Land muss seinen Anteil dazu beitragen, das Ziel von Paris zu erreichen: die globale Erwärmung möglichst unter 1,5°C halten. Die Umsetzung konkreter Maßnahmen erfolgt dabei jedoch auf Landes-, Kreis- und Kommunalebene. Deswegen braucht Mecklenburg-Vorpommern dringend ein Klimaschutzgesetz. Um der Herausforderung gerecht zu werden und in der wenigen Zeit, die noch zum Handeln bleibt, erfolgreich zu werden, braucht das Klimaschutzgesetz:

  • eine Faktenbasis, auf deren Grundlage verbindliche Zielsetzungen und eine Zeitplanung mit Jahresgenauigkeit definiert werden
  • eine Strategie mit konkreten, aufeinander abgestimmten Maßnahmen zur Zielerreichung, die auf die für unser Bundesland spezifischen Handlungsspielräume abzielt (z.B. Moorschutz, EE-Potential oder klimaverträgliche Landwirtschaft)
  • die Beteiligung der Zivilgesellschaft, weil wir alle guten Ideen und jede Hilfe gebrauchen können und Expertinnen nicht immer nur Anzüge tragen
  • ein jährliches Monitoring des Prozesses, um Erfolge benennen und Lücken aufdecken zu können
  • eine regelmäßige Konsolidierung der Strategie, um, falls nötig, Nachschärfungen vornehmen zu können und Versäumnisse aufzuholen, statt weiter zu verschleppen