6. 3. 2026:
Einlenken bei Vergütung für Windkraft- und Solaranlagen // Damm: „Die späte Einsicht der Regierungsfraktionen sichert den Energiestandort MV und zugleich eine faire finanzielle Teilhabe vor Ort“
Nach monatelangem Gezerre um die Novelle des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz haben SPD und LINKE gestern eine grundlegende Änderung des Gesetzentwurfes der Landesregierung beschlossen. Die bisher vorgesehenen Beteiligungssätze von idR. 0,6 Cent pro erzeugter Kilowattstunde für Windkraftanlagen wurden nun auf eine Festbetrag von jährlich 10.000 € pro installiertem Megawatt Leistung reduziert. Für einem typischen Anlagenstandort mit einer modernen Windkraftanlage der 5 Megawatt Klasse entspricht dies einer Halbierung der Vergütung auf nun etwa 0,3 Cent pro erzeugter Kilowattstunde. Dies entspricht genau dem Betrag, der im Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus Oktober 2024 zu finden ist. Hannes Damm, Energiepolitiker von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die Korrektur:
„Die späte Einsicht der Regierungsfraktionen sichert den Energiestandort Mecklenburg-Vorpommern und zugleich eine faire finanzielle Teilhabe vor Ort. Die ursprünglich vorgesehenen Beteiligungssätze hätten nicht etwa zu höheren Einnahmen für Bürger*innen und Gemeinden geführt, sondern zu einem Abwürgen der Energiewende, weil Projekte bei uns im Land reihenweise unwirtschaftlich geworden wären. Das hätte weniger Einnahmen, weniger Wertschöpfung und Arbeitsplätze und nicht zuletzt weniger Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern bedeutet. Gut, dass sich nun der Betrag durchsetzen konnte, den auch wir vor dem Hintergrund unserer Wirtschaftlichkeitsberechnungen für angemessen halten und daher bereits vor über einem Jahr vorgeschlagen hatten.“
Für die finanzielle Beteiligung an Bestandsanlagen gibt es jedoch weiterhin keine Lösung im Regierungsentwurf. Betreiber von Windkraftanlagen, die vor dem Inkrafttreten des aktuell gültigen Gesetzes errichtet wurden, sind nicht zur Zahlung einer Abgabe an Anwohner*innen oder Gemeinden verpflichtet, obwohl diese nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz bis 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde gegenüber dem Bund erstattungsfähig wäre. Dazu meint Damm:
„Es ist unbegreiflich, warum die Landesregierung weiter verhindert, dass dieses Geld zu uns nach Mecklenburg-Vorpommern kommt. Durch die Erstattungsfähigkeit gegenüber dem Bund, entstehen den Investor*innen keinerlei finanziellen Nachteile. Die Altanlagen sind noch mindestens 10 Jahre in Betrieb. Niemand kann erklären, warum manche Bürger*innen finanziell profitieren sollen, während andere leer ausgehen – die Anlagen sehen schließlich alle gleich aus. Das ist ungerecht und muss korrigiert werden.“
Daher kündigt Damm einen entsprechenden Änderungsantrag für die abschließende Beratung des Gesetzes im Landtag in knapp zwei Wochen an, der auch eine verpflichtende Zahlung für Altanlagen vorsieht.
3. 3. 2026:
Regionalplanung muss Sicherheit schaffen // Damm: „Gute Planung berücksichtigt die Interessen vor Ort, ohne das 2,1 Prozent-Ziel in Frage zu stellen.“
Zu den überarbeiteten Planungen des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern und der Reduzierung der Gebietskulisse für Windenergie von 2,1 auf 1,4 Prozent erklärt Hannes Damm, Energiepolitiker von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern:
„Es ist richtig und wichtig, dass Hinweise aus der Region aufgenommen und Belange von Kommunen, Tourismus sowie Arten- und Naturschutz sorgfältig berücksichtigt werden. Diese breite Öffentlichkeitsbeteiligung zeigt, wie groß das Interesse an einer guten Planung ist.“
Zugleich warnt Damm davor, die Energiewende weiter auszubremsen. Gerade in Zeiten steigender Preise durch zahllose geopolitischer Unsicherheiten werde deutlich, wie teuer und riskant die Abhängigkeit von importierter Energie aus Öl und Gas sei:
„Wer jetzt Windflächen zusammenstreicht, geht der Energiewende an den Kragen. Das können wir uns weder klimapolitisch noch wirtschaftlich leisten. Wir erleben gerade heute wieder, wie abhängig uns fossile Importe gemacht haben – und was uns das kostet. Die Antwort darauf heißt: mehr heimische Erneuerbare, nicht weniger.“
Entscheidend sei, dass die am besten geeigneten Standorte für die Windräder gefunden werde. Dabei gilt es, die Belange vor Ort zu berücksichtigt , ohne die nötige 2,1%-Flächenkuslisse insgesamt zu beschneiden – also um das „wo“ und nicht das „ob“. Wenn die Flächen jetzt nicht verlässlich und in einem Schritt festgelegt würden, drohe die selbe Debatte in wenigen Jahren erneut. Das würde zu immer neuen Unsicherheiten führen.
„Am 2,1-Prozent-Ziel führt kein Weg vorbei. Wenn wir die Flächen nicht jetzt verbindlich ausweisen, fehlt Planungssicherheit. Damit ist niemandem geholfen. Es geht darum, die Belange vor Ort zu berücksichtigen und so die geeignetsten Standorte festzulegen. Auf diesen wollen wir zügig und rechtssicher voran kommen. Für Energiesicherheit, Klimaschutz und der Gewissheit, in welchen 2,1% des Landes Windenergie gebaut wird und in welchen 98% das nicht der Fall ist.“ so Damm abschließend.
27. 2. 2026:
Fraktionsausschluss: Gericht sieht keine Eilbedürftigkeit // Damm: „Ich hoffe, dass wir bald im Hauptsacheverfahren Klarheit bekommen werden.“
Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern ist in der Sache zum Eilantrag bezüglich einer verfassungsrechtlichen Überprüfung des Ausschlusses von Hannes Damm aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN tätig geworden. Das Gericht hat die Fraktion angefragt, ob Bereitschaft bestünde, Hannes Damm bis zur Entscheidung in der Hauptsache wieder solche Arbeits- und Beteiligungsmöglichkeiten einzuräumen, die ihm durch den Verlust der Fraktionszugehörigkeit genommen wurden – zumindest weitgehend. Dies hätte zum Vorteil gehabt, dass eine strittige Gerichtsentscheidung, jedenfalls im Eilverfahren, hätte abgewendet werden können. Diesen Vorschlag hat die Fraktion abgelehnt.
Dazu äußert sich Hannes Damm wie folgt:
„Der Kompromissvorschlag des Landesverfassungsgerichts wirkte auf mich fair und sehr gut abgewogen. Auf diese Art wäre es möglich gewesen, kurzfristig wieder gemeinsam unsere BÜNDNISGRÜNEN Themen im Landtag zu bearbeiten. Dass die Fraktion dem Kompromissvorschlag nicht zustimmen konnte, bedauere ich sehr.“
Nachdem der Vorschlag des Gerichtes für eine gütliche Lösung von Seiten der Fraktion abgelehnt wurde, hat das Landesverfassungsgericht nun gestern zunächst über die Eilbedürftigkeit entschieden, während die inhaltliche Entscheidung weder in die eine noch in die andere Richtung gefallen ist und so dem Hauptverfahren vorbehalten bleibt. Wie das Gericht mitteilt, hat es ‚die Erfolgsaussichten eines eventuellen Hauptsacheverfahrens […] nicht geprüft.‘
In seiner Entscheidung über den einstweiligen Rechtsschutz hat das Gericht auf Basis einer Folgenabwägung also ausdrücklich nicht gerichtlich festgestellt, dass der Fraktionsausschluss verfassungsgemäß war, sieht jedoch nicht die Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung im Eilrechtsschutz erfüllt. Insbesondere entstünden dem Antragsteller durch ein Abwarten auf das reguläre Verfahren keine (weiteren) schweren Nachteile.
Dazu Damm abschließend:
„Dann heißt es jetzt weiter abwarten. Die Gründe, die in der Sache gegen einen Fraktionsausschluss sprechen, sind aus meiner Sicht nicht einfach von der Hand zu weisen. Ich hoffe also, dass wir bald im Hauptsacheverfahren Klarheit bekommen werden.“
Hintergrund:
Das Landesverfassungsgericht hatte für seinen Vorschlag auf einen entsprechend gelagerten Fall in der SPD-Fraktion MV aus dem Jahre 2002 verwiesen (LVerG 8/02 – 16.09.2002), in dem erfolgreich so verfahren wurde.
25. 2. 2026:
Reform des Gebäudeenergiegesetzes // Damm: „Geschenk für die Fossile Lobby auf Kosten des Klimaschutzes – die Koalition macht das Leben teurer und lässt Mieter im Stich“
Zur angekündigten Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch die Bundeskoalition aus SPD und CDU erklärt Hannes Damm, Energiepolitiker von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern:
„Anders als groß angekündigt, ändert sich am Grundprinzip des Gesetzes überhaupt nichts. Auch künftig wird bei neuen Heizungen ein verpflichtender Anteil Erneuerbarer Energien vorgeschrieben. SPD und CDU verkaufen dabei einen massiven Rückschritt als angeblichen Fortschritt – das Gesetz macht das Leben der Menschen teurer und weniger sicher. Das ist ein Geschenk an die Fossile Lobby, bezahlt mit deutlich weniger Klimaschutz.“
Besonders kritisch bewertet Damm, dass die Quote für den Einsatz Erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen nun massiv abgesenkt werden soll – obwohl der Gebäudesektor seit Jahren seine Klimaziele verfehlt:
„Während der Gebäudesektor beim Klimaschutz dauerhaft hinterherhinkt, wird die Erneuerbaren-Quote bei neuen Heizungen um mehr als die Hälfte reduziert. Was Kathrina Reiche hier vorlegt, ist ein faktischer Verstoß gegen das Klimaschutzgesetz und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Nachbesserung des Klimaschutzprogramms.“
Scharfe Kritik übt Damm auch an den sozialen Folgen der Reform:
„Besonders zynisch ist, dass Millionen Mieterinnen und Mieter weiter an eine auslaufende, im immer teurer werdende Gasinfrastruktur gefesselt werden, obwohl sie über ihre Heizung gar nicht selbst entscheiden können. Sie tragen die Kosten steigender Gaspreise und Netzentgelte – während die Bundesregierung populistische Wahlversprechen bedient.“
Es fehle weiterhin ein wirksamer Schutz vor der Kostenfalle fossiler Brennstoffe. Statt Planungssicherheit für klimafreundliche Heizungen zu schaffen, sende die Koalition falsche Investitionssignale.
Damm: „Was wir brauchen, ist eine Politik, die Kosten für die Menschen senkt und Planungssicherheit schafft – nicht neue Geschenke an die fossile Lobby, bezahlt mit weniger Klimaschutz. Wer fossile Strukturen weiter verlängert, macht das Leben dauerhaft teurer.“
Hintergrund:
Der Gebäudesektor verfehlt seit mehreren Jahren seine Klimaziele deutlich. Fachleute warnen übereinstimmend davor, dass eine Absenkung der Erneuerbaren-Anforderungen bei neuen Heizungen langfristig zu höheren Kosten durch steigende CO₂-Preise, fossile Importabhängigkeiten und wachsende Netzentgelte führen wird. Besonders betroffen sind Mieterinnen und Mieter, die keine unmittelbare Entscheidungsgewalt über die Heiztechnik ihrer Gebäude haben.
2. 2. 2026:
Grüner Wasserstoff aus Saudi-Arabien in Rostock // Damm: „Grüner Wasserstoffimport ist zu begrüßen, solange heimische Wertschöpfung und Klimaschutz nicht untergraben werden.“
zu den Plänen, grünen Wasserstoff in Form von Ammoniak aus Saudi-Arabien über den Hafen Rostock zu importieren und dort einen sogenannten Wasserstoff-Cracker zu errichten, erklärt Hannes Damm, Energiepolitiker von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern:
„Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass hier grüner Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien importiert werden soll und dass in Rostock investiert wird. Der Hafen kann eine wichtige Rolle in der europäischen Wasserstoffwirtschaft spielen.“
Zugleich mahnt Damm klare Bedingungen an. Entscheidend sei, dass der Import nicht dazu führe, fossilen Wasserstoff oder fossiles Ammoniak durch die Hintertür auf den deutschen Markt zu bringen.
Damm: „Es braucht klare Vorgaben und Kontrollmechanismen. Grüner Wasserstoff darf nur dann als solcher gelten, wenn er tatsächlich vollständig aus Erneuerbaren Energien stammt. Der Import von Wasserstoff aus fossilen Quellen durch die Hintertür, weil die Infrastruktur einmal da ist und ausgelastet werden müsse, wäre klimapolitisch völlig inakzeptabel.“
Darüber hinaus dürften Importe nicht die heimische Produktion verdrängen. Gerade Mecklenburg-Vorpommern verfüge mit Wind- und Solarenergie über beste Voraussetzungen, selbst grünen Wasserstoff zu erzeugen.
Damm: „Nach den bitteren Erfahrungen der geopolitischen Energieabhängigkeit der letzten Jahrzehnte darf Import nicht erneut zum Ersatz für eigene Wertschöpfung und Unabhängigkeit werden. Wir müssen parallel massiv in die heimische Wasserstoffproduktion investieren – damit Strom aus Wind und Sonne hier im Land zu Jobs, Industrie und regionaler Wertschöpfung führt.“
Ein weiterer zentraler Punkt ist aus Sicht Damms die Nutzung der entstehenden Abwärme.
Damm: „Ein Wasserstoff-Cracker erzeugt erhebliche Mengen Abwärme. Diese muss zwingend in die Fernwärmeversorgung Rostocks eingebunden werden. Davon würden mehrere tausend Haushalte profitieren und die Klimabilanz des Projekts deutlich verbessert werden.“
29. 1. 2026:
KRITIS-Dachgesetz für MV praktisch unbrauchbar // Damm: „Das Gesetz schützt keine einzige kritische Infrastruktur in MV – Schwesig muss im Bundesrat nachbessern“
Zum heute im Bundestag verabschiedeten KRITIS-Dachgesetz erklärt Hannes Damm, Energiepolitiker von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern:
„Das KRITIS-Dachgesetz ist in seiner jetzigen Form für Mecklenburg-Vorpommern weitgehend wirkungslos. Die vorgesehenen Schwellenwerte gehen an den Realitäten in unserem Bundesland vorbei – Ministerpräsidentin Schwesig muss im Bundesrat dringend substanzielle Verbesserungen einfordern.“
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Untergrenze von 500.000 versorgten Personen führe dazu, dass zentrale Infrastrukturen in Mecklenburg-Vorpommern faktisch allesamt aus dem Anwendungsbereich herausfallen.
Damm: „Nicht einmal die größte Stadt unseres Landes erreicht diese Schwelle. Für ein ganzes Bundesland mit kritischen Energie-, Hafen- und Netzinfrastrukturen ist das sicherheitspolitisch völlig unzureichend.“
Zugleich kritisiert Damm, dass in letzter Minute wesentliche Transparenz- und Informationspflichten aus dem Gesetz gestrichen wurden – ein Punkt, den auch Sicherheitsexperten wie Manuel Atug von der AG KRITIS deutlich kritisiert haben.
Damm: „Echter Schutz kritischer Infrastruktur funktioniert braucht Transparenz, Prävention und langzeit Aufklärung gestützt durch realistische Risikoanalysen. Datenleitungen, Pipelines oder Stromtrassen sind ohenhin für Jedermann sichtbar – ob durch Markierungen in der Landschaft oder auf frei zugänglichen auf Satellitenbildern von OpenStreeetMaps oder Google. Diese Daten lassen sich nicht per Gesetz aus den Netz fernhalten.“
Damm fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für niedrigere Schwellenwerte, mehr Transparenz und einen stärkeren Fokus auf Prävention einzusetzen.
Damm: „Mecklenburg-Vorpommern ist Energie- und Infrastrukturland. Wer unsere kritische Infrastruktur ernsthaft schützen will, muss im Bundesrat dringend nachbessern.“
29. 1. 2026:
Klimarisiko-Studie bestätigt dramatische Lage // Damm: „Rostock ist Warnsignal – Klimaschutz ist Menschenrecht und die günstigste Vorsorge“
Die aktuelle Auswertung des neuen Klimarisiko-Indikators „Klimarisiko 2050“ von IW Consult, Wirtschaftswoche und ImmoScout 24, stuft Rostock als eine der am stärksten durch Klimafolgen gefährdeten Großstädte Deutschlands ein. Sturmfluten, Starkregen und Überschwemmungen bedrohen die Hansestadt in besonderem Maße. Für den Landtagsabgeordneten Hannes Damm, Klimapolitker von Bündnis 90/Die Grünen ist das ein unübersehbares Alarmsignal – für Rostock und für ganz Mecklenburg-Vorpommern.
„Klimaschäden für Mensch und Infrastruktur sind in Rostock nicht nur besonders wahrscheinlich – wir reden hier im Schadensfall auch über tragische Schicksale und extrem hohe Kosten. Wenn Sturmfluten, Starkregen oder Überflutungen zuschlagen, sind wir oft machtlos und verwundbar.“, erklärt Damm.
Der Klimarisiko-Index bewertet die Vulnerabilität von 71 deutschen Großstädten gegenüber zehn Klimagefahren. Rostock liegt auf Platz sechs bundesweit. Besonders die Küstenlage macht die Stadt anfällig für Sturmfluten, Starkregen und Überschwemmungen mit hohem Schadenspotenzial. In dicht besiedelten Hafen- und Wirtschaftsstandorten können einzelne Extremereignisse Schäden in dreistelliger Millionenhöhe verursachen – mit langfristigen Folgekosten für Kommunen, Versicherungen und Steuerzahler*innen.
Klimaschutz spart Milliarden – Nichthandeln verteuert die Zukunft
„Für Orte, an denen Schäden häufig und wahrscheinlich sind, gilt besonders deutlich: Klimaschutz ist billiger als Klimaschäden zu reparieren. Jede seriöse Kosten-Nutzen-Analyse zeigt: Jeder heute investierte Euro spart künftig ein Vielfaches an Klimafolgekosten“, so Damm.
Gerade für exponierte Küstenstädte wie Rostock steigen die Kosten des Nichthandelns überproportional. Verzögerter Klimaschutz führt zu höheren Ausgaben für Wiederaufbau, Versicherungen, Notfallmaßnahmen und langfristige Anpassung – und belastet kommunale Haushalte über Jahrzehnte.
Konsequenzen ziehen – jetzt handeln
Damm fordert, Klimaschutz und Klimaanpassung als zentrale Aufgaben der Daseinsvorsorge zu behandeln: mit wirksamem Küstenschutz, klimaresilienter Infrastruktur, naturverträglichem Ausbau erneuerbarer Energien, einer beschleunigten Wärmewende sowie dem Schutz natürlicher CO₂-Senken wie Moore.
„Mecklenburg-Vorpommern hat enormes Potenzial bei Wind, Sonne und natürlichen Senken. Wenn wir diese Chancen nutzen, schützen wir Menschen, Infrastruktur und öffentliche Kassen. Rostock zeigt: Klimaschutz ist die günstigste Versicherung, die wir haben“, so Damm abschließend.
„Klimaschutz schützt Menschen – und er schützt vor explodierenden Folgekosten.“
29. 1. 2026:
Aktuelles Genehmigungsverfahren für das LNG-Terminal Mukran zum Verzicht auf eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage wird ohne gültige Rechtsgrundlage geführt // Damm: „Minister Backhaus muss die rechtswidrige Genehmigungspraxis unverzüglich beenden“
zum aktuellen Genehmigungsverfahren beim LNG-Terminal Mukran zum Verzicht auf eine landseitige Kraft-Wärme-Kopplungsanlage erklärt Hannes Damm, Energiepolitiker von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern:
„Das laufende Genehmigungsverfahren zum Verzicht auf eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage beim LNG-Terminal Mukran wird ohne gültige Rechtsgrundlage geführt. Umweltminister Backhaus ist als Rechts- und Fachaufsicht verpflichtet, diese rechtswidrige Praxis umgehend zu unterbinden.“
In der ursprünglichen Genehmigung für das LNG-Terminal sei die nachträgliche Errichtung einer landseitigen Kraft-Wärme-Kopplungsanlage verbindlich vorgeschrieben worden, um Lärm- und Schadstoffemissionen zu reduzieren. Ohne diese Anlage verliere die Genehmigung ihre Grundlage und der Betrieb des Terminals dürfe nicht fortgesetzt werden. Der Betreiber Deutsche ReGas stellte daher im Juli 2025 einen neuen Genehmigungsantrag, mit dem dauerhaft auf die KWK-Anlage verzichtet und stattdessen die schiffseigenen Generatoren zur Strom- und Wärmeversorgung weiter betrieben werden sollen. In der Vergangenheit war es allerdings immer wieder zu Lärmbelästigungen gekommen.
„Dieser neue Antrag wird dennoch nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz behandelt – obwohl diese Rechtsgrundlage seit Juni 2025 nicht mehr anwendbar ist. Damit soll offenbar gezielt eine Umweltverträglichkeitsprüfung umgangen werden, die insbesondere Schall- und Schadstoffemissionen untersuchen würde“, so Damm.
Seit Juni 2025 sei die Alarmstufe des Notfallplans Gas durch das zuständige Bundesministerium aufgehoben, zudem sei die Beschleunigungswirkung des LNG-Beschleunigungsgesetzes ausgelaufen. Auch nach aktueller Einschätzung der Bundesnetzagentur sei die Gasversorgung bis zum Ende des Winters mit den gegenwärtigen Speicherständen und Importmöglichkeiten gesichert.
Damm hält fest: „Niemand stellt den Betrieb des Terminals pauschal infrage. Es geht darum, dass in unserem Rechtsstaat ein ordnungsgemäßes und rechtssicheres Verfahren durchgeführt wird. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist kein Schikaneinstrument, sondern gesetzliche Pflicht um die Auswirkungen auf Mensch und Umwlet zu untersuchen – ihr Ergebnis nehme ich weder vorweg noch würde ich es in Frag stellen.“
Hintergrund
Gegenstand des laufenden Verfahrens ist ein immissionsschutzrechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Nach Auffassung der zuständigen Genehmigungsbehörde können durch die beantragten Änderungen nachteilige Auswirkungen auf Schutzgüter im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG hervorgerufen werden, insbesondere im Hinblick auf Lärm- und Schadstoffemissionen. Das Änderungsgenehmigungsverfahren ist rechtlich eigenständig und vom ursprünglichen Genehmigungsverfahren zu trennen.
Für dieses Verfahren besteht nach Nr. 1.1 der Anlage 1 zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) eine unbedingte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das LNG-Beschleunigungsgesetz in seiner früheren Fassung ist auf dieses Verfahren nicht anwendbar. Die Übergangsregelung des § 13 Abs. 3 LNGG greift nicht, da das Änderungsgenehmigungsverfahren erst mit der formellen Antragstellung am 8. Juli 2025 begonnen hat. Informelle Vorabgespräche oder Entwürfe stellen keine Verfahrensschritte im rechtlichen Sinne dar.
Darüber hinaus liegen die materiellen Voraussetzungen für einen Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung selbst nach altem Recht nicht vor. Das LNG-Beschleunigungsgesetz sollte ausschließlich eine schnellstmögliche Zulassung in akuten Versorgungskrisen ermöglichen. Im vorliegenden Fall ist jedoch weder eine besondere zeitliche Dringlichkeit noch eine gegenwärtige oder drohende Gasversorgungskrise gegeben. Zwischen der erstmaligen Anzeige eines dauerhaften Betriebs ohne KWK-Anlage im Juli 2024 und der Antragstellung im Juli 2025 liegt ein Zeitraum von rund einem Jahr. Auch das anschließende Verfahren erstreckt sich über mehrere Monate, was der Annahme einer besonderen Eilbedürftigkeit offensichtlich widerspricht.
Nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums und der Bundesnetzagentur ist die Gasversorgung in Deutschland stabil. Die Gasflüsse sind gesichert, Speicherstände hoch und zusätzliche Importkapazitäten verfügbar. Eine Gasmangellage ist nach übereinstimmender Bewertung nicht zu erwarten. Damit fehlt eine zentrale Tatbestandsvoraussetzung für einen Verzicht auf die Umweltverträglichkeitsprüfung.
28. 1. 2026:
Aus dem fossilen Albtraum aufwachen und Energieversorgung mit moderner Technologie absichern // Damm: „Ein neues fossiles Gaskraftwerk ist für Mecklenburg-Vorpommern nicht notwendig – und darf die Energiewende nicht ausbremsen“
Zu aktuellen Forderungen nach dem Neubau eines zusätzlichen Gaskraftwerks in Mecklenburg-Vorpommern erklärt Hannes Damm, Energiepolitiker von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern:
Damm: „Ein zusätzliches fossiles Gaskraftwerk in Mecklenburg-Vorpommern ist für die Versorgungssicherheit nicht erforderlich – jedenfalls dann nicht, wenn wir den Ausbau der Stromnetze wie geplant voranbringen. Genau das müssen wir tun, um den bei uns erzeugten Windstrom zuverlässig zu transportieren, zu vermarkten und daraus Wertschöpfung für die Menschen im Land zu erzielen.“
Mecklenburg-Vorpommern produziere bereits heute rechnerisch mehr Strom aus Erneuerbaren Energien, als im Land verbraucht werde. Die eigentliche Herausforderung liege nicht in fehlender Erzeugung, sondern in unzureichenden Netzen, fehlender Flexibilität und schleppendem Ausbau von Speichern und Lastmanagement.
Damm: „Ein neues Gaskraftwerk schafft kaum dauerhafte Arbeitsplätze. Die zukunftsfesten Jobs entstehen in der Wind- und Solarindustrie, im Netzbau, bei Speichern und in der Wasserstoffwirtschaft. Genau dort müssen wir unsere Investitionen konzentrieren.“
Zugleich warnt Damm vor einer Fehlallokation knapper Flächen an zentralen Energie- und Industriestandorten wie dem Hafen Rostock oder Lubmin.
Damm: „Diese Flächen werden dringend für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft gebraucht – für Elektrolyseure, Netzanbindungen und Wärmetauscher für die Fernwärme. Wer sie heute mit fossiler Übergangsinfrastruktur blockiert, verbaut morgen zentrale Zukunftschancen.“
Sollte die Landesregierung dennoch – wie bereits beim LNG-Terminal – aus politischen Gründen an der Forderung nach einem neuen Kraftwerksstandort festhalten, müsse dieser strengen klimapolitischen Vorgaben unterliegen.
Damm: „Ein solches Kraftwerk müsste technisch von Anfang an ohne Umbau vollständig wasserstofffähig sein. Der Betrieb mit fossilem Erdgas darf nur befristet genehmigt werden. Die Landesregierung selbst geht in ihrer Sektorzielstudie davon aus, dass das letzte fossile Großkraftwerk spätestens 2035 vom Netz gehen muss – das muss auch für ein mögliches Gaskraftwerk gelten.“
Andernfalls drohe ein massiver Vertrauensverlust bei Investitionen in Erneuerbare Energien und grünen Wasserstoff.
Damm: „Wer heute neue fossile Strukturen ohne klares Enddatum schafft, zerstört Planungs- und Investitionssicherheit für die Erneuerbaren- und Wasserstoffindustrie. Das wäre energiepolitisch rückwärtsgewandt, klimapolitisch unverantwortlich und wirtschaftlich kurzsichtig.“
Hintergrund
Mecklenburg-Vorpommern erzeugt bereits heute deutlich mehr Strom aus Wind- und Solarenergie als im Land verbraucht wird. Die Landesregierung weist in ihrer Sektorzielstudie zum Klimaverträglichkeitsgesetz selbst aus, dass bis spätestens 2035 der Ausstieg aus fossilen Großkraftwerken erfolgen muss, um die landeseigenen Klimaziele einzuhalten. Gleichzeitig gelten Standorte wie Rostock und Lubmin als zentrale Knotenpunkte für den zukünftigen Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in Norddeutschland.
19. 1. 2026:
Erster Antrag als fraktionsloser Abgeordneter // Damm: „Offshore-Wind stärkt die Energieunabhängigkeit, schafft Millionen-Einnahmen für das Land und sichert industrielle Arbeitsplätze“
Mit dem ersten Antrag, den Hannes Damm als fraktionsloser Abgeordneter und Energieexperte von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach seinem Fraktionsausschluss Ende Dezember einbringt, möchte er im Landtag für mehr Offshore-Windenergie in der Ostsee werben. Es ist auch gleichzeitig der erste Antrag eines fraktionslosen Abgeordneten in dieser Wahlperiode, der nicht stellvertretend für eine Fraktion eingebracht wird. (Fußnote)
Der Antrag trägt den Titel „Meerwind für mehr Windenergie – Jobs sicher, Wert schöpfen, Klima schützen“ und zeigt auf, so Damm: „wie Mecklenburg-Vorpommern konkreten Nutzen aus der Energiewende schöpfen kann und gleichzeitig der Akzeptanz und dem Klimaschutz etwas Gutes tut.“ Dafür müssen jedoch, wie in Damm’s Antrag gefordert, umgehend zusätzliche Flächen für Offshore-Windenergie in der Ostsee ausgewiesen werden. Denn ohne eine zügige Verankerung im Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) bliebe der Offshore-Ausbau faktisch auf rund 4 Gigawatt (GW) begrenzt – obwohl für die Einhaltung der Landesklimaziele fast die doppelte Menge erforderlich ist, wie eine Studie der Landesregierung herausfand, die dem Agrarausschuss vorliegt.
Damm: „Wird jetzt nicht gehandelt, entgehen dem Land über ein Jahrzehnt jährliche Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe.“
Derzeit sind vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns Offshore-Windenergieanlagen mit einer Leistung von rund 1,8 GW in Betrieb. Diese sorgen bereits heute für jährliche Gewerbesteuereinnahmen von etwa 65 Millionen Euro. Bei dem bereits gesicherten Ausbau auf 4 GW würden die Einnahmen auf rund 144 Millionen Euro steigen. Würde das technisch und klimapolitisch notwendige Potenzial von 7,28 GW ausgeschöpft, wären sogar bis zu 326 Millionen Euro pro Jahr möglich – ein erheblicher Beitrag zur finanziellen Stärke der Kommunen im Land.
Damm: „Der Offshore-Windausbau ist von herausragender Bedeutung für die industrielle Wertschöpfung und die Sicherung von Arbeitsplätzen in Mecklenburg-Vorpommern.“
So ist etwa EEW Special Pipe Constructions in Rostock, mit rund 1.000 Beschäftigten einer der wichtigsten Hersteller von Offshore-Fundamenten in Europa, auf einen stabilen und verlässlichen Inlandsmarkt angewiesen. „Während der Offshore-Ausbau in den USA ins Stocken gerät, entscheidet sich jetzt, ob Mecklenburg-Vorpommern industrielle Wertschöpfung und qualifizierte Arbeitsplätze im Land hält oder verliert“, erklärt Damm.
Damm: „Wer Klimaziele beschließt, muss sie auch durch politische Maßnahmen angehen.“
Der Antrag fordert die Landesregierung auf, bereits im anstehenden Landesraumentwicklungsprogramm 2026 verbindlich Flächen für mindestens 7,28 GW Offshore-Windleistung auszuweisen und sich frühzeitig und konsequent in Bundes- und Raumordnungsverfahren einzubringen. Angesichts der langen Planungs- und Realisierungszeiträume wäre ein weiteres Zögern ein erhebliches Risiko für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Entwicklung, da die nächste Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms erst in 10 Jahren erfolgt.
„Offshore-Wind stärkt die Energieunabhängigkeit, schafft Millionen-Einnahmen für das Land und sichert industrielle Arbeitsplätze. Wenn jetzt nicht gehandelt wird, verliert Mecklenburg-Vorpommern Zeit, Glaubwürdigkeit und Zukunftschancen“, so Damm abschließend.
15. 1. 2026:
Sofortiger Abschiebestopp in den Iran // Damm: „Mecklenburg-Vorpommern muss dem Vorbild von Rheinland-Pfalz folgen, seiner humanitären Verantwortung nachkommen und angesichts der katastrophalen Lage im Iran umgehend handeln“
Hannes Damm, Abgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns, appelliert an den Innenminister Christian Pegel, angesichts der dramatischen Menschenrechtslage im Iran in der eigenen verwaltungsorganisatorischen Zuständigkeit einen sofortigen landesweiten Abschiebestopp für den Iran zu erlassen und sich zugleich mit neuem Nachdruck auf Bundesebene und in der Innenministerkonferenz für einen bundesweiten Stopp einzusetzen.
„Die im April 2024 mit dem Landtagsantrag 8/3618 beschlossene ‚Sensibilisierung‘ und ‚Ermutigung‘ der Landesbehörden zur Nutzung des bestehenden Ermessensspielraums, um Abschiebungen in den Iran zu vermeiden, reicht angesichts der sich rasant verschlechternden Lage im Iran nicht mehr aus. Abschiebungen in den Iran sind derzeit generell nicht mehr vertretbar“, so Damm.
In Rheinland-Pfalz wurde gestern erneut ein sofortiger Abschiebestopp für iranische Staatsangehörige nach § 60a Aufenthaltsgesetz erlassen, begründet mit einer dramatischen Verschlechterung der Menschenrechtslage im Iran, insbesondere durch das ‚massive und brutale Vorgehen des Regimes gegen die eigene Bevölkerung‘ im Zuge anhaltender Proteste. Wer derzeit in den Iran zurückgeschickt würde, sei realer Gefahr für Freiheit und Leben ausgesetzt, heißt es aus Mainz.
„Dem muss sich Mecklenburg-Vorpommern anschließen. Das Beispiel aus Rheinland-Pfalz zeigt, dass auch mehrfach von der entsprechenden Regelung im Bundesaufenthaltsgesetz Gebrauch gemacht werden kann.“
Das Bundesland geht damit voran und hat nach einem ersten landeseigenen Abschiebestopp 2022 nun ein weiteres Mal von §60a AufenthG Gebrauch gemacht und einen landeseigenen Abschiebestopp verhängt. Die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen von SPD und LINKEN in Mecklenburg-Vorpommern hatten zuletzt einen mehrfachen, in der Summe über drei Monate hinaus gehenden Stopp als rechtlich nicht umsetzbar bezeichnet. (https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/60485/8_079_plenarprotokoll_8_79#page=119)
Dazu meint Damm: „Sich mit den Iranerinnen und Iranern zu solidarisieren und alles in unserer Macht Stehende für ihren Schutz zu tun, braucht nur einen Bruchteil des Mutes, den diese Menschen gerade jeden Tag aufbringen – unter Einsatz ihres eigenen Lebens – Für die Freiheit!“
Selbst wenn der Schritt eine gerichtliche Überprüfung zur Folge hätte, wäre es richtig, ihn zu wagen. Er rette womöglich zahllose Menschenleben.
„Zudem muss sich die Landesregierung mit neuem Nachdruck im Rahmen der Innenministerkonferenz für einen bundesweiten Abschiebestopp engagieren“, so Damm weiter. Dieses Engagement dürfe aber das umgehende Handeln des Landes nicht weiter ausbremsen.
Auch die Bundesregierung müsse endlich ihrer Verantwortung gerecht werden und das humanitäre Bundesaufnahmeprogramm für den Iran wieder aufzunehmen. Zahllose von Verfolgung, Haft und Gewalt gegen Leib und Leben Bedrohte oder bereits durch Regime-Gewalt verletze Menschen warten derzeit verzweifelt auf ihre Ausreise oder überhaupt erst auf einen Termin zur Visa-Vergabe. Die Kapazitäten der Botschaften zur Bearbeitung der Verfahren sind schon lange hoffnungslos überschritten. Auch hier müsse der Bund umgehend tätig werden, so Damm. Bereits ausgestellte Schengen-Visa müssten zudem unbürokratisch verlängert werden. „Es wäre menschenverachtend, Personen, die bereits bei uns in Sicherheit sind, in der aktuellen Lage zurück in den Iran und damit zurück in die Hölle zu schicken“, stellt Damm abschließend klar.
13. 1. 2026:
Netzausbau in Mecklenburg-Vorpommern // Damm: „WEMAG zeigt, wie Energiewende und Wirtschaftswachstum Hand in Hand gehen“
Die Bewilligung eines 220-Millionen-Euro-Darlehens der Europäischen Investitionsbank (EIB) für den Netzausbau der WEMAG AG markiert einen entscheidenden Schritt für die Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern. Der Ausbau der Netzinfrastruktur, der nun mit dem Kredit beschleunigt werden kann, ist nicht nur das zentrale Rückgrat für die Versorgungssicherheit mit erneuerbaren Energien, sondern auch ein bedeutender Wirtschaftsimpuls für die Region. „Dieses Projekt beweist: Klimaschutz und wirtschaftliche Zukunft sind keine Gegensätze. Hier entstehen Arbeitsplätze, Wertschöpfung bleibt vor Ort und durch die von uns Grünen gemeinsam mit der SPD erstrittenen bundesweit einheitlichen Netzentgelte profitieren Verbraucher:innen von sinkenden Kosten“, betont Hannes Damm, Fachabgeordneter für Energiepolitik von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag MV.
Die Investition kommt zu einem kritischen Zeitpunkt: Während die EU mit der EIB gezielt die Transformation der Energieinfrastruktur fördert, bremsen Bundes- und Landesregierung bei der Umsetzung der Energiewende. „Die aktuell durch die Bundesregierung diskutierte Reduzierung der Windenergieausbauziele und die fehlende Prioritätensetzung bei der Ausweisung von 2,1% der Landesfläche in Mecklenburg-Vorpommern untergraben genau solche Leuchtturmprojekte“, warnt Damm. „Investitionssicherheit entsteht nicht durch abrupte Bremsmanöver, sondern durch verlässliche und klare Rahmenbedingungen – so, wie es die Europäische Union mit ihren Kreditprogrammen vorlebt.“ Die Folgen der politischen Zögerlichkeit seien bereits deutlich spürbar: Kommunen und Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern halten sich mit Investitionen zurück, weil die Unterstützung durch die Landesregierung unklar bleibt und Genehmigungsverfahren in den zuständigen Landesbehörden verschleppt werden. „Seit Jahren wedelt unser Land bei der Genehmigungsdauer mit einer dunkelroten Laterne und damit bleiben nicht nur Investitionen in Solar- und Windenergieanlagen, sondern auch in Zukunftsindustrie, Speicher und Stromnetze aus“, so Damm.
Hintergrund ist die enge Verzahnung von Netzausbau und dem Ausbau erneuerbarer Energien. Ohne ausreichende Netzkapazitäten können Wind- und Solarprojekte nicht ans Netz gehen und in Betrieb genommen werden und die dadurch entstehende Wertschöpfung kann dementsprechend nicht in Mecklenburg-Vorpommern investiert werden. „Dem zum Trotz zeigt die WEMAG, wie es geht: Mit Weitsicht und europäischer Unterstützung. Doch ohne beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren und mit Blick auf die anstehenden Investitionssummen droht dieses Darlehen nur ein Tropfen auf den heißen Stein zu bleiben“, so Damm. Die drohende Verknappung bei den Flächen für Wind- und Solarenergie müsse daher dringend abgewendet werden. „Mecklenburg-Vorpommern könnte Vorreiter der Energiewende sein – und das aus eigener Kraft, wenn die Regierung endlich den Weg frei macht.“
19. 12. 2025:
Auch das letzte Kompromissangebot wurde ausgeschlagen // Damm: „Ich werde mich weiterhin mit ganzer Kraft für die Themen einsetzen, für die ich von meiner Partei und unseren Wähler*innen das Mandat erhalten habe“
Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte am 17.11.2025 angekündigt, die „Zusammenarbeit mit Hannes Damm spätestens zum 9. Dezember 2025“ zu beenden. Die erste Beratung zu den Gründen für den Ausschluss fand am 02.12.2025 statt, die zweite Beratung am 10.12.2025 und am heutigen 19.12.2025 erfolgte schließlich die Abstimmung. Ich hatte erhobenen Vorwürfe als unbegründet und rechtlich substanzlos zurückgewiesen und dies umfassend begründet. Auch die am 10.12.2025 vorgetragene „erweiterte Begründung“ enthielt keine neuen Erkenntnisse, dafür aber weitere vermutete Vorwürfe. Die Vorsitzende Constanze Oehlrich musste inzwischen einräumen, dass auch diese nicht belegbar seinen und ist in einem entsprechenden Schreiben gestern zurückgerudert – man habe das anders gemeint. Am Fraktionsausschlussverfahren wurde dennoch festgehalten, obwohl ich auch gestern noch einmal meine Gesprächsbereitschaft für eine Kompromissfindung kommuniziert hatte.
Zur heute gefassten Entscheidung von Constanze Oehlrich, Jutta Wegner, Harald Terpe und Anne Shepley, mich aus unserer gemeinsamen Fraktion auszuschließen, erkläre ich:
„Meine zahlreichen Angebote einen Kompromiss zu suchen und eine professionelle Zusammenarbeit für die letzten Monate der Legislaturperiode zu gewährleisten wurden ausgeschlagen. Den heute erfolgten Ausschluss halte ich für grundfalsch und die angeführten Gründe sind völlig substanzlos. Diese weitere Eskalation bedaure ich ganz persönlich und mit Blick auf die BÜNDNISGRÜNE Sache zutiefst. Als fraktionsloser Abgeordneter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde ich mich weiterhin mit ganzer Kraft für die Themen einsetzen, für die ich von meiner Partei und unseren Wähler*innen das Mandat erhalten habe: für eine zielstrebige, sozial gerechte Energiewende und für bezahlbaren, effektiven Klimaschutz.“
12. 12. 2025:
Dringlichkeitsantrag abgelehnt // Damm „EU-Rückzieher beim Verbrenner-Aus gefährdet Industrie, Klima und Mobilität im ländlichen Raum“
Der Landtagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Hannes Damm, kritisiert die gestern bekannt gewordene Entscheidung der EU-Kommission scharf, das bereits beschlossene Ziel emissionsfreier Neuzulassungen ab 2035 aufzuweichen. Ein entsprechender Dringlichkeitsantrag wurde gestern im Parlament nicht zur Beratung zugelassen. Die SPD Fraktion signalisierte Ablehnung. Für den Industriestandort Deutschland und damit auch für Mecklenburg-Vorpommern sei dies ein fatales Signal.
Industrie gefährdet: fehlende Planungssicherheit bremst deutschen Automobilsektor aus
„Die deutsche Automobilindustrie braucht klare Leitplanken und Planungssicherheit. Wenn die EU jetzt einen Rückzieher macht, während China und die USA massiv in emissionsfreie Antriebe investieren, gerät Europa ins Hintertreffen,“ so Damm.
„Eine erneute Debatte über den Verbrennungsmotor lenkt die Industrie von der Transformation ab, statt sie zu unterstützen. Wer ständig die Regeln ändert, riskiert Arbeitsplätze, Investitionen und die Wettbewerbsfähigkeit ganzer Wertschöpfungsketten und damit auch der Zulieferbetriebe in unserem Bundesland.“
Damm betont, dass die bisherige EU-Regelung „vollständig technologieoffen“ gewesen sei und lediglich das Ziel der Nullemission ab 2035 festgelegt habe. „Es ging nie um „Technologieoffenheit sondern darum, die Grenzwerte aufzuweichen. Genau das ist jetzt passiert, aus 100% Emissionsreduzierung sollen nun nur noch 90% werden. So werden wir von den Innovationsmärkten abgehängt, weil andere Regionen entschlossener handeln.“
Schlecht für MV: weniger Aussicht auf günstige, klimaneutrale Autos aus Europa
Die Entscheidung sei besonders für ländlich geprägte Regionen wie Mecklenburg-Vorpommern problematisch.
„Wir sind hier auf dem Land auf das Auto angewiesen. Was wir brauchen, sind bezahlbare, emissionsfreie Fahrzeuge aus europäischer Produktion – keine halbherzigen Lösungen, die uns technologisch wieder Jahre zurückwerfen“, erklärt Damm.
Mit einer Aufweichung der Regel drohe jedoch, dass europäische Hersteller künftig teurer produzierten oder ins Ausland abwanderten, während günstige klimaneutrale Fahrzeuge weiter vor allem aus Asien kämen.
Klimaschutz: weitere Neuzulassungen mit CO₂-Emissionen ab 2035 „schlichter Wahnsinn“
„Die EU-Klimaziele sind ohne echte Nullemissionen im Verkehrssektor nicht erreichbar. Wenn wir ab 2035 weiterhin neue Fahrzeuge zulassen, die im Betrieb weiter CO₂ ausstoßen, verschieben wir die nötige Transformation um ein weiteres Jahrzehnt“, so Damm weiter.
Es sei angesichts der sich verschärfenden Klimakrise „schlichter Wahnsinn“, jetzt die Tür zu fossilen Antrieben wieder aufzustoßen.
Unverständnis über Ablehnung des Dringlichkeitsantrags im Landtag MV
Besonders irritiert zeigt sich Damm über die Entscheidung der Regierungsfraktionen der SPD, seinen Dringlichkeitsantrag zum Thema nicht einmal zur Beratung zuzulassen:
„Gerade in einem Moment, in dem die EU das Verbrenner-Aus infrage stellt, hätte der Landtag sich dringend positionieren müssen. Dass die SPD Fraktion die Behandlung dieses hochaktuellen Themas ablehnen, ist völlig unverständlich.“
9. 12. 2025:
Fraktionsausschluss kurzfristig abgeblasen // Begründung ungenügend, Nachbesserungen angekündigt
Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte am 17.11.2025 angekündigt, die „Zusammenarbeit mit Hannes Damm spätestens zum 9. Dezember 2025“ zu beenden. Die erste Beratung zu den Gründen für den Ausschluss fand am 02.12.2025 statt. Die für heute angesetzte zweite Beratung und Abstimmung am morgigen Mittwoch wurde nun weniger als eine Stunde vor Sitzungsbeginn abgesagt. Hannes Damm hatte in der ersten Beratung die gegen ihn erhobenen Vorwürfe als unbegründet und rechtlich substanzlos zurückgewiesen und dies umfassend begründet. Offenbar überzeugend, die Fraktion hat heute angekündigt, man würde bei der Begründung nachbessern und nach der nun für morgen anberaumten zweiten Beratung eine Weitere im Dezember folgen lassen.
Dazu nimmt Hannes Damm wie folgt Stellung:
„Ein Fraktionsausschluss ist keine Maßnahme, mit der man leichtfertig umgehen sollte. Einen Ausschluss anzukündigen, obwohl man dafür offenbar keine rechtlich fundierte Begründung vorweisen kann, ist unsachlich und unprofessionell. Die weitere Schädigung meines öffentlichen Ansehens wird dabei mindestens billigend im Kauf genommen.“
Als erster von drei Gründen wird angeführt, dass Hannes Damm die Arbeit der Fraktion nicht nur erschweren, sondern gerade zu ineffektiv machen würde. Ihm wird vorgeworfen, spätestens seit dem 16.09.2025 eine genaue Protokollierung der Personalsitzungen einzufordern – genauer, als in der Geschäftsordnung gefordert. Die von Ihm zu diesem Zwecke eingebrachten Änderungsanträge und Mitschriften hätten den Beschluss der Protokolle über Wochen verhindert. Hannes Damm erklärt, dass er sich bereits seit dem Beginn der Fraktionsarbeit für eine gute Dokumentation einsetzte, auch weil damit im Streitfall Konflikte über unterschiedliche Erinnerungen verhindert werden könnten. Dass dies nun für einen Fraktionsausschluss herangezogen werde, sei nicht nur mit Blick auf die „schwere“ des „Vorwurfs“ völlig unverständlich:
„Dass es seit dem von der Fraktion mit der Pressemitteilung über einen angeblichen ‚schweren Vertrauensbruch‘ und die damit einhergehenden gegenseitigen Vorwürfe in Personalfragen eine saubere Protokolllage braucht, sollte unstrittig sein. Unabhängig von der Protokollart stellt sich für mich aber eine viel wichtigere Frage: Wie können Änderungsanträge in einer Fraktion, in der ich allein keine Mehrheit stelle, die Arbeit behindern oder gar ineffektiv machen? Warum wird die Hand voll Anträge nicht einfach abgestimmt und dann geht es weiter? Ein Ausschluss aus einem demokratischen Gremium, weil man von seinem Antrags- und Mitwirkungsrecht gebrauch macht, ist wirklich absurd.“, so Damm weiter.
Auch die anderen beiden Vorwürfe, Hannes Damm würde geschützte Informationen aus vertraulichen Sitzungen weitergeben und das Ansehen der Fraktion durch seine unabgestimmte Pressearbeit schädigen, weist er zurück:
„Ich habe keine geschützten Informationen aus vertraulichen Sitzungen weitergegeben. Allerdings stimme ich zu: Das Ansehen der Fraktion wurde durch eine öffentlich kommunizierte Meinungsverschiedenheit beschädigt, angestoßen durch eine unabgestimmten Pressemittteilung über meine Abwahl als stellvertretender Fraktionsvorsitzender und den angeblichen ‚schweren Vertrauensbruch‘. Alles was seit dem öffentlich wurde, steht damit im Zusammenhang. Ich hatte jedoch keinen Anteil daran, diese Vorgänge in die Öffentlichkeit zu ziehen – das war eine Entscheidung der übrigen vier Abgeordneten mit ihrer Pressemitteilung vom 18. September. Zudem wurde das Ansehen der Fraktion durch das Verbreiten von Unwahrheiten durch die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich beschädigt. Dabei ging es um Ergebnisse von Beratungen, an denen ich teilgenommen habe. Auf Nachfrage musste ich mich natürlich dazu verhalten. Gleiches gilt für die überhaupt erst von Jutta Wegner und Constanze Oehlrich unrechtmäßig gegenüber unberechtigten Dritten öffentlich gemachten Informationen aus einem bereits lange abgeschlossenen Sensibilisierungsverfahren meiner Person. Mir ‚unabgestimmte Pressearbeit‘ vorzuwerfen grenzt an Realitätsverweigerung. Ich hatte mich zuvor seit über einer Woche intern für eine gemeinsame Kommunikationslinie zu all diesen Vorgängen eingesetzt, was allerdings von Constanze Oehlrich mehrfach ausgeschlagen wurde.“
2. 12. 2025:
Die Zukunft der Automobilindustrie ist klimaneutral // Damm: „Weil das Auto auf dem platten Land genauso unverzichtbar ist, wie der Schutz unserer wunderschönen Umwelt, braucht es dingend bezahlbare, emissionsfreie Fahrzeuge.“
Der Landtagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Hannes Damm, hat für die kommenden Landtagssitzung einen Dringlichkeitsantrag mit dem Titel „Ja zum Auto auf dem Land, Ja zur Auto-Industrie in Deutschland, Ja zum Verbrenner-Aus 2035“ eingereicht, der die Landesregierung auffordert, sich dafür einzusetzen, dass die Automobilindustrie in Deutschland eine Zukunft hat und nicht weiter von ausländischen Märkten abgehängt wird. Laut Damm ist es für die zukunftsfähige Aufstellung der Industrie und die Planungssicherheit von Wirtschaft und Verbraucher*innen von zentraler Bedeutung, die vom Bundeskabinett beschlossene Aufweichung des bereits heute vollständig technologieoffenen EU-Zieles der Nullemissionen bei Fahrzeugneuzulassungen ab 2035 beizubehalten.
Klares Bekenntnis zur deutschen Automobilindustrie
Damm fordert: „Mecklenburg-Vorpommern muss sich eindeutig zu einer wettbewerbsfähigen und zukunftsfähigen Automobil- und Mobilitätsindustrie bekennen. Fossile Antriebe haben darin spätestens ab 2035 keinen Platz mehr. Nur mit einer klaren politischen Position schaffen wir die Planungssicherheit für Verbraucher*innen, Unternehmen und Beschäftigte, die Industrie und Zulieferer jetzt dringend benötigen. Auch die Investitionen der Betriebe in unserem Bundesland müssen abgesichert und Fachkräfte frühzeitig weitergebildet werden.“
Das Auto ist auf dem Land weiterhin unverzichtbar
Außerdem verfolgt die Initiativ Damm’s das Ziel, die wichtige Rolle emissionsfreier Autos gerade im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns anzuerkennen. Die EU-Verordnung 2019/631 sieht bereits heute vor, dass ab 2035 nur noch emissionsfreie Neuwagen zugelassen werden dürfen – ohne dabei eine bestimmte Technologie wie das Elektroauto vorzugeben. Die Verordnung ist ein Schlüsselinstrument auf dem Weg zur europäischen Klimaneutralität bis 2050.
„Weil das Auto auf dem platten Land genauso unverzichtbar ist, wie der Schutz unserer wunderschönen Umwelt, braucht es dingend bezahlbare, emissionsfreie Fahrzeuge und Erneuerbare Energien, um diese zu betreiben. Ab 2035 ausschließlich emissionsfreie Fahrzeuge neuzuzulassen ist ein zentrales Instrument, um die CO₂-Emissionen im Verkehrssektor zu senken und das Klima – national wie regional – wirksam zu schützen. Eine Aufweichung dieses Ziels ist fatal und gefährdet die Erreichung der EU-Klimaziele“, so Damm weiter.
Ein „Fahrplan“ für Mecklenburg-Vorpommern
Dafür fordert der Abgeordnete die Landesregierung auf, einen verbindlichen Fahrplan für die Umstellung auf vollständig emissionsfreie Pkw-Neuzulassungen in unserem Bundesland ab dem Jahr 2035 vorzulegen. Er betont, dass der Fahrplan vor allem die Bedingungen im Alltag der Bürger*innen verbessern müsse:
„Wir brauchen einen schnellen und flächendeckenden Ausbau von Ladeinfrastruktur – insbesondere im ländlichen Raum und auf bestehenden Parkflächen, die sich hervorragend für kombinierte PV- und Ladeanlagen eignen. Gleichzeitig müsse das Land den Ausbau erneuerbarer Energien und die Modernisierung der Stromnetze aktiv unterstützen, damit saubere und bezahlbare Energie jederzeit verfügbar ist. Ein landesspezifischer Fahrplan hilft Klimaschutz, Mobilität, soziale Gerechtigkeit und Versorgungssicherheit miteinander zu verbinden“, schließt Damm.