Transparenz

Gehalt

Transparent und unabhängig Politik zu machen, sind zwei meiner wichtigsten Grundsätze. Deshalb möchte ich meine Einkünfte aus meiner Tätigkeit als Abgeordneter des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern und weitere Einkünfte vollständig offenlegen (Brutto-Beträge vor Steuerabzug, sofern nicht anders gekennzeichnet).

Abgeordnetendiät gemäß §6 AbgG MV einen Landtagsabgeordneten
(Dies entspricht jeweils aktuell der Besoldung für einen verheirateten Richter am Landgericht (R2) Erfahrungsstufe 7 mit 2 Kindern, hier Betrag zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes)
6.446,30 Euro monatlich (brutto)
Aufwandsentschädigungen gemäß §11 AbgG MV, Tagesgeldpauschale für Sitzungen von Ausschüssen, Plenarsitzungen etc.0 Euro

Der Landtag MV stellt monatlich eine Kostenpauschale für allgemeine Kosten, wie die Wahlkreisarbeit (zum Beispiel Miete und Büromaterial) zur Verfügung. Der angegebene Betrag betrug zum Zeitpunkt der Verabschiedung des AbgG MV 2.000 Euro und steigt entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung (Inflation). Außerdem werden von dieser Pauschale auch Mobilitätskosten abgedeckt, die nicht über die Reisekostenentschädigung für die Teilnahme an Sitzungen, Ausschüssen und Fraktionssitzungen, abgedeckt sind. Dieses Geld wird ausschließlich für die genannten Zwecke verwendet und zu Monatsbeginn jeweils auf ein getrennt geführtes und dokumentiertes Wahlkreis-Konto überwiesen.

Promotion als Physiker am Max-Planck-Institut für Plasmaphysik Greifswald (Angestellt mit einer 20 %-Stelle, vergütet nach Entgeltgruppe E 13 TV-L)653,22 Euro monatlich (brutto)
Einkünfte aus privater Vermietung und Verpachtungca. 400 Euro monatlich (netto)

Ich habe mich gegenüber dem Landesverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verpflichtet, Mandatsträger*innenbeiträge in Höhe von 11% meiner Brutto-Abgeordnetendiät zu zahlen. Dies entspricht monatlich aktuell 719,83 Euro. Der Landesverband sieht in seiner Satzung einen Mandatsträger*innenbeitrag von 15 Prozent der Diät vor, pro Kind werden davon 2 Prozentpunkte abgezogen. Hinzu kommt mein satzungsgemäßer Mitgliedsbeitrag von etwa 1% des Netto-Gehalts, was monatlich 40 Euro entspricht.

Hier ist das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern – das Abgeordnetengesetz (AbgG MV) zu finden.