Wärmewende & Heizungsgesetz – Nu man tau!

Hammer-effizient. Hammer-vorausschauend. Hammer-wirksam.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind die energetischen Anforderungen festgelegt, die für beheizte und klimatisierte Gebäude gelten. Das Gesetz umfasst Richtlinien zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden. Es setzt energetische Standards für Neubauten und Bestandsgebäude, fördert den Einsatz erneuerbarer Energien und standardisiert die Berechnungsmethoden für den Energiebedarf von Gebäuden. Bei der Ersetzung von Heizungsanlagen sind die GEG-Anforderungen für Öl- und Gasheizungen ab 2024 verbindlich, während andere Regelungen je nach Kommunengröße ab Mitte 2026 oder 2028 gelten.

Was ändert sich dadurch für mich?

Die erste Antwort: Erst einmal gar nichts, solange die Heizung nicht defekt ist. Wenn die Heizung defekt ist, darf sie, solange es Ersatzteile gibt, weiter repariert und betrieben werden. Erst wenn das nicht mehr möglich ist, muss sie ausgetauscht werden.

Dann kommt es darauf an, ob Sie Mieter*in oder Eigentümer*in sind.

Bei Mieter*innen ist in der Regel der Vermietende zuständig und muss informieren, ob und wann eine Umstellung geplant ist. Mieter*innen müssen dabei nur einen Teil der Kosten für die neue Heizung tragen.

Im Eigentum hängt der Austausch der Heizung von dem Datum des Neueinbaus, der Größe der Kommune und dem Wärmeplan der Kommune ab.

Im Fall von Neubauten legt das Gebäudeenergiegesetz bestimmte Anteile an Erneuerbaren Energien fest, die für Heiz- und Kühlzwecke im Gebäude genutzt werden müssen.

Weiterführende Informationen gibt es hier im Heizungswegweiser:

Bürger*innendialog

Diese und weitere Fragen waren Thema bei meiner ersten Veranstaltung unter dem Motto “Landtalk: Wärmewende & Heizungsgesetz – Nu man tau!”. Der Abend hat sich am Format eines Banquet Republicains orientiert. Dabei wird während eines Abendessens in Kleingruppen debattiert. Ziel ist, dass vor allem Bürger*innen miteinander und mit Expert*innen in den Austausch kommen. Nach einer Vorstellungsrunde und einer Vorspeise gab es zwei Inputvorträge zur kommunalen Wärmeplanung und der energetischen Sanierung von Altbauten. Nach der Hauptspeise haben wir an den Tischen über das neue Gesetz, dessen Auswirkungen und Chancen diskutiert. Durch die unterschiedliche Zusammensetzung der Tische gab es vielfältige Meinungen über das GEG, die ich mit in meine parlamentarische Arbeit nehmen werde. Der Konsens: Das Heizen mit Öl und Gas wird in der Zukunft immer teurer werden. Bürger*innen müssen vor Fehlinvestitionen in fossile Heizungen geschützt werden. Das Gesetz fördert gezielt erneuerbare Heizsysteme und trägt dadurch zu einer auch sozial gerechten Wärmewende bei. Kritik gab es jedoch an der Kommunikation des Gesetzes. Bürger*innen haben sich bisher nicht rechtzeitig, ausreichend und umfassend über das Gesetz informiert gefühlt. Auch deshalb freue ich mich sehr über das positive Feedback der Veranstaltung und hoffe in Zukunft weitere solche Austauschformate zu verschiedenen Themen anbieten zu können.

Meine Arbeit im Parlament

Neben dem Austausch mit Bürger*innen und Expert*innen beschäftige ich mich in meiner parlamentarischen Arbeit im Landtag Mecklenburg-Vorpommern mit der Wärmewende.

Weitere Informationen zum Gesetz